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Der Hof, die Zucht, sowie
der Eigentümer
besitzen diverse offizielle und persönliche
Anerkennungen und Genehmigungen.
Nachfolgend die Wichtigsten:
- Ausbildungsbetrieb
für die Berufe
"Pferdewirt, Zucht und Haltung" und "Tierpfleger", sowie für
vier weitere
Berufe
- Erlaubnis zum gewerblichen
Reit- und
Fahrbetrieb gemäß § 11 Tierschutzgesetz
- DLG-Gütezeichen
- Ferienhof des Jahres
(DLG)

- FN-Anerkennung als
- Geprüfte Pferdehaltung - Geprüfte Reitschule - Geprüfter Ferienbetrieb
- Geprüfter Zuchtbetrieb
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